Entsprechend § 2 des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Thüringer Schiedsstellengesetz- ThürSchStG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.Mai 1996 zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S. 265) sind zur Wahrnehmung der Aufgaben der Schiedsstelle zwei Schiedspersonen zu wählen.
Die Schiedspersonen werden für den Zeitraum von 5 Jahren in ihr Amt gewählt.
Die Amtszeit der bestehenden Schiedsperson endete bereits auf Grund der Niederlegung des Amtes bereits im Dezember 2021.
Die Amtszeit der neu zu besetzender Schiedsstelle beginnt mit der Annahme der Wahl zur Schiedsperson.
Hierzu können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schleiz und den dazugehörigen Ortsteilen bis zum 02.05.2022 bei der Stadtverwaltung Schleiz, Ordnungsamt, Bahnhofstraße 1 in 07907 Schleiz melden.
Die Schiedsstelle ist für sogenannte kleine Strafsachen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche (z.B. Nachbar- und Mieterrechtsstreitigkeiten) und über nicht vermögensrechtlichem Anspruch wegen Verletzung der persönlichen Ehre (z. B. Anspruche auf Entschuldigung wegen einer Beleidigung, auf Widerruf unwahrer Erklärungen oder auf Unterlassung zukünftiger Handlungen) zuständig.
Für eine Klage vor Gericht ist mitunter diese Bestätigung über den versuchten Sühneversuch erforderlich. Strafsachen, die bereits vor Gericht anhängig waren oder sind, dürfen von der Schiedsstelle nicht mehr verhandelt werden.
Das Ziel bei einer Anrufung der Schiedsstelle ist es, eine Schlichtung zu erreichen.
Die Anrufung der Schiedsstelle ist gebührenpflichtig und kann je nach Sachlage bis zu 35,00 € kosten. Hinzu kommen noch Kosten für Auslagen.
Für die Anrufung der Schiedsstelle erforderlich ist ein schriftlicher Antrag an die Schiedsstelle mit dem konkreten Sachverhalt und möglichst vielen Daten wie Uhrzeiten, Fotos, Zeugen etc. sowie dem betroffenem Antragsgegner.
Hierzu können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schleiz und den dazugehörigen Ortsteilen bis zum 02.05.2022 bei der Stadtverwaltung Schleiz, Ordnungsamt, Bahnhofstraße 1 in 07907 Schleiz melden.
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Interviewfragebogen Schiedsperson
Die Stadt Schleiz sucht aktuell nach einer neuen Schiedsperson und einem Stellvertreter. Aus diesem Grund wurde die ehemalige Schiedsfrau Anette Feike zu Ihrem damaligen Ehrenamt interviewt.
Vielen herzlichen Dank für die Zeit und das entgegengebrachte Vertrauen während des Interviews.
Das Interview wurde mit der ehemaligen Schiedsperson, Frau Anette Feike, am 11.04.2022 und mit Frau Anja Hähnel Stellvertretende Leiterin Ordnungsamt der Stadtverwaltung Schleiz geführt.
Eintrag vom: 25.03.2024
Eintrag vom: 06.03.2024
Eintrag vom: 06.03.2024
Schleiz, Ferienland Crispendorf
31.03.2024 10:00 - 18:00
Schleiz, Ferienland Crispendorf
01.04.2024 10:00 - 18:00
Schleiz und Ortsteile
06.04.2024 09:00
Schleiz, Stadtbibliothek "Dr. Konrad Duden"
12.04.2024
Schleiz, Wisentahalle
12.04.2024 19:30
Schleiz, Oschitz, am Lohmen
20.04.2024 08:00