Corona News

Die Stadt Schleiz reagiert auf das erhöhte Informationsbedürfnis der Bevölkerung zum Coronavirus. Bitte beachten Sie neben den aktuellen Informationen hier, auch die Hinweise des Gesundheitsamtes des Landratsamtes des Saale-Orla-Kreis, des Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie dem zuständigen Robert-Koch-Institut (RKI). Fortlaufend stellen wir aktuelle Informationen zur Corona-Krise auf dieser Homepage ein.

Für die Bürger wurde eine Hotline unter 03663/488-888 im Landratsamt eingerichtet. In dieser Woche ist die Hotline wieder Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 9 bis 13 Uhr besetzt. Die Kollegen sind auch per E-Mail über buergerhotline@lrasok.thueringen.de erreichbar.

Aktuelle Informationen auf den Seiten des Landratsamtes: https://www.saale-orla-kreis.de/sok

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Stand: 02.11.2020

Corona-Update vom 2. November 2020

Aufgrund der Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen (gültig ab 2. November 2020) informiert die Stadt Schleiz zu den Einrichtungen auf ihrem Stadtgebiet.

Das Rathaus, das Einwohnermeldeamt und das Standesamt bleiben weiterhin zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Die Stadtbibliothek bleibt für die Besucher unter Einhaltung der Hygienevorschriften geöffnet. Es gelten weiterhin die eingeschränkten Öffnungszeiten.

Trauungen sind weiterhin möglich. Für Ihre geplante standesamtliche Eheschließung bedeutet dies eine Beschränkung der Personenzahl auf insgesamt 15 Personen, d.h. neben dem Brautpaar und dem Standesbeamten können weitere 12 Personen als Gäste anwesend sein. Bitte beachten Sie, dass die Trauzeugen, ein Fotograf/Fotografin sowie Kinder zu den Gästen zählen. Bei den Trauungen sind die Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten. Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Die Stadtinformation „Alte Münze“ ist weiterhin geöffnet. Die Kleine Galerie ist ab sofort geschlossen. Die Nutzung des Clubraums für private Veranstaltungen ist bis auf Weiteres nicht möglich. Der Saaleturm bleibt geöffnet. Der Wochenmarkt am Dienstag und Freitag findet weiterhin statt.

Die Jahnturnhalle wird für den Freizeit- und Amateursport geschlossen. Die Bürgerhäuser können bis 30.11.2020 nicht für private Veranstaltungen genutzt werden.

Der Schleizer Weihnachtsmarkt und der verkaufsoffene Sonntag am 1. Advent werden in diesem Jahr nicht stattfinden. Auch die Schleizer Lesetage müssen in diesem Jahr leider abgesagt werden. Für die ausverkaufte Veranstaltung mit Wladimir Kaminer konnte ein Ersatztermin am 4. November 2021 gefunden werden. Der Neujahrsempfang des Bürgermeisters im Januar 2021 wird ersatzlos gestrichen.

Während des Aufenthalts bei Terminen in der Stadtverwaltung und Außenstellen sind zwingend die „AHA-Regeln“ einzuhalten:  Mund-Nasen-Bedeckung tragen, Abstand halten und Händehygiene beachten.

Weitere Nachfragen können auf der Homepage des Saale-Orla-Kreises sowie beim FD Gesundheit im Landratsamt (03663 488-0) beantwortet werden.

 

Stand: 27.03.2020

Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2

(Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-EindmaßnV0-) vom 26. März 2020 [PDF, 1.117 KB]

 

Stand: 25.03.2020

Das Kabinett hat die Vorläufige Thüringer Grundverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Corona EindämmungsVO) beschlossen und den Chef der Staatskanzlei gebeten, deren Verkündung wegen der Eilbedürftigkeit aufgrund der besonderen Umstände gemäß § 9 des Thüringer Verkündungsgesetzes auf diesem Wege der Veröffentlichung vorzunehmen und die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt baldmöglichst zu veranlassen. Mit dieser Veröffentlichung in Internet und Medien wird das Inkrafttreten der Verordnung zum 25. März 2020 gewährleistet.

Verordnungstext vom 24.03.2020 [PDF, 24 KB]

 

Stand: 16.03.2020

Die Stadt Schleiz schließt das Rathaus, die Bibliothek, die Alte Münze, das Stadtarchiv und die Jahnturnhalle ab Dienstag, den 17.03.2020.

Die Stadtverwaltung schließt ab Dienstag, den 17.03. für den Kundenverkehr, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus einzudämmen. Persönliche Termine im Rathaus für dringende und notwendige Anliegen sind vorerst bis zum 19. April, nur nach Vereinbarung möglich. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist diese Maßnahme unumgänglich, wir orientieren uns mit den Schließungen an den Maßnahmen der Landesregierung. Den Rathausbetrieb halten wir selbstverständlich aufrecht, allerdings reduzieren wir den persönlichen Kontakt auf ein Minimum, zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger,
ihre Anliegen telefonisch oder per E-Mail an uns zu richten.

Zu erreichen ist das Einwohnermeldeamt unter Telefon 03663/4804120, für allgemeine Bürgeranfragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat unter Telefon 03663/48040. Alle anderen Verwaltungsstellen sind unter den bekannten Durchwahlen/E-Mail erreichbar.
Für Anfragen per E-Mail verwenden Sie bitte die Adresse info@schleiz.de.

Der Bebauungsplan Oschitzer Straße liegt weiterhin bis zum 3. April im 1. Obergeschoss der Stadtverwaltung  zur Einsichtnahme aus. Wir bitten jedoch um vorherige telefonische Terminvereinbarung unter folgender Telefonnummer: 03663/4804124 ggf. 4804-0. Für die Einsichtnahme bitte klingeln. Wir werden dann max. zwei Personen gleichzeitig den Zugang zum ausgelegten Bebauungsplan ermöglichen. Wer für die kommenden Tage und Wochen eine Trauung angemeldet hat, wird zeitnah vom Standesamt kontaktiert.

Aufgrund der sehr dynamischen Lage kann sich dies jedoch jederzeit ändern. Wir bitten um Ihr Verständnis.


Marko Bias
Bürgermeister

Stand: 20.03.20

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

seit Donnerstag, den 19. März ist der neue Erlass der Landesregierung über „infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2“ in Kraft.

Somit gehen die Einschränkungen weit über die bisherigen Regeln hinaus und noch weiß niemand ob es weiterer Verschärfungen geben wird. Aufgrund der bisher geltenden Regelungen ist seit Dienstag das Landratsamt wie auch das Rathaus, die Bibliothek sowie die Stadtinformation geschlossen. Die Mitarbeiter/innen sind sofern nicht erkrankt natürlich da, telefonisch erreichbar und versuchen so gut es geht Ihnen zu helfen. 

In der folgenden Auflistung aus dem Erlass sehen Sie welche Einrichtungen nun auch für Schleiz gesperrt sind:

- Bars, Cafés, einschließlich Eiscafés, Kneipen, Clubs, Diskotheken, Kino, Museen, der Straßenverkauf von Eiscafés ist ausgenommen;
- Fitness-Studios, Schwimmbäder, Saunen und Solarien; Bibliotheken
- Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen
- Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Sportanlagen,
- Spiel und Bolzplätze,
- Saaleturm Burgk,
- Spielhallen,
- Spezialmärkte, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen im Sinne der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202);
- Vergnügungsstätten im Sinne der Baunutzungsverordnung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786);
- Einrichtungen, Angebote und Maßnahmen für Familien nach § 16 SGB VIII wie z. B. Familienzentren, Familienferienstätten, Familienbildungsangebote freier Träger,
- das Kinder-und Jugendzentrum in der Schreberstraße
- Offene Senioreneinrichtungen der Seniorenarbeit,
- Jugendclubs,- Tagespflegeeinrichtungen nach SGB XI; ausgenommen sind Tagespflegeeinrichtungen, die konzeptionell eng mit einer stationären Einrichtung nach § 2 ThürWTG oder nicht selbständig organisierten ambulant betreuten Wohnformen nach § 3 Abs. 2 ThürWTG verbunden sind

Wie Sie fett markiert sehen können, sind, so traurig es auch scheinen mag, sämtliche Spiel- und Bolzplätze in Schleiz und in all den Ortsteilen betroffen. Auch wenn die Kinder noch so viel Bewegungsdrang haben, es sind keine Ferien, sondern allgemeine Quarantäne!

Für Sie selber gilt:

Meiden Sie jegliche soziale Kontakte!

Treffen Sie sich nicht mit Freunden zum Feiern oder Essen!

Bleiben Sie möglichst zu Hause!

Gehen Sie nur einkaufen, wenn es wirklich notwendig ist und nehmen Sie Rücksicht auf Mitarbeiter in den Märkten und Geschäften! Versorgen Sie Ihre älteren Angehörigen oder in Quarantäne stehende Mitmenschen! Bringen Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr! Vor allem: Achten Sie auf sich selbst! Waschen Sie sich regelmäßig die Hände und verwenden Sie Desinfektionsmittel!

Keiner von uns kann im Moment die weitere Entwicklung in dieser nie dagewesenen Krise abschätzen. Jeder von Ihnen wird sich nicht nur Gedanken um seine Gesundheit, sondern auch um seine Existenz machen. Bleiben die Arbeitsplätze erhalten? Wie lange können unsere Handwerker, Gastronomen, Caterer, Friseure oder Betreiber von Musikschulen und Fitness-Studios durchhalten? Das gleiche gilt für die größeren Firmen und Betriebe unsere Stadt. Ihnen allen gilt meine Solidarität und meine Hoffnung, dass wir diese Zeit überstehen werden, wirtschaftlich wie persönlich. Diese Krise bringt aber auch Einschnitte und Streichungen für kommunale Vorhaben. So werden wir alle geplanten Maßnahmen noch einmal auf ihre Wichtigkeit und Notwendigkeit prüfen und ggf. verschiedene Projekte stoppen müssen. Wir alle müssen den Ernst der Lage erkennen und nach den Vorgaben handeln. Nur wenn es uns gelingt, den Verlauf der Viruserkrankungen einzudämmen, gibt es Hoffnung auf Besserung der augenblicklichen Situation. Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Ausdauer diese Zeit zu überstehen. Auch wenn wir zueinander Abstand halten sollen, so hoffe ich auf ein Zusammenrücken der Gesellschaft und auf eine alsbaldige Besserung der Lage. Bleiben Sie bitte schön gesund!

Ihr Bürgermeister

Marko Bias

Thüringer Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte

 Aktuelle Informationen im Kontext der Corona-Krise auf der Homepage des Thüringer Ministerum für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft: https://wirtschaft.thueringen.de/corona/

Aktuelle Informationen für Unternehmen: Thüringer Aufbaubank

Die Beratungsangebote der Thüringer Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern finden sie hier:

Handwerkskammer Ostthüringen
IHK Ostthüringen zu Gera

Aktuelle Informationen für Thüringer Unternehmen, die wirtschaftlich vom Corona-Virus betroffen sind, hält die Thüringer Aufbaubank bereit. Die Kundencenter der TAB beraten werktags (freitags bis 15 Uhr) unter der Hotline 0800 534 56 76 zu den passenden Förderprogrammen.

Anträge für die Soforthilfe bis 30.000,-€ für Einzelunternehmer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen bis maximal 50 Mitarbeiter können bei der Thüringer Aufbaubank unter Verwendung der offiziellen Antragsformulare gestellt werden. Diese sind auf der Website www.aufbaubank.de verfügbar.

>>Soforthilfe Corona 2020 - Antrag [PDF, 156 KB]

>>Soforthilfe Corona - Hinweisblatt [PDF, 666 KB]

Eine Übersicht zu den von der Bundesregierung beschlossenen Sofortmaßnahmen findet sich auf hier.

Laufend aktualisierte Informationen für Unternehmen in Thüringen bietet das Thüringer Wirtschaftsministerium unter https://wirtschaft.thueringen.de .

Informationen und Anträge zum Kurzarbeitergeld finden sich auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit auf hier.

Die IHK Ostthüringen zu Gera informiert unter https://www.gera.ihk.de/wirtschaftsraum-ostthueringen-channel/corona-infos-/coronavirus , Ansprechpartner ist Peter Dörfer, Abteilung Existenzgründung und Unternehmensförderung; 0365 8553-210 | doerfer@gera.ihk.de 

Die Handwerkskammer für Ostthüringen bietet eine Hotline unter 0800 2288882 und weitere Informationen unter https://www.hwk-gera.de/artikel/corona-infos-fuer-betriebe-mitarbeiter-und-azubis-5,0,542.html.

>>Empfehlungen für Kulturschaffende und Veranstalter Thueringen [PDF, 183 KB]

Stand: 07.06.2021

Seit dem 07. Juni 2021 ist die Stadtbibliothek Schleiz wieder beinahe uneingeschränkt für Sie da.

Unsere Öffnungszeiten:
Montag:        10.00 – 16.00 Uhr
Dienstag:      13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch        geschlossen
Donnerstag:  13.00 – 18.00 Uhr
Freitag:         10.00 – 16.00 Uhr
Samstag:      geschlossen

Was Sie noch beachten müssen:

  • Bitte Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz (FFP2-Maske oder OP-Maske).
  • Maximal 40 Personen gleichzeitig sind in der Bibliothek gestatten.
  • Jeder Besucher muss sich am Eingang einen Korb nehmen (Kinder bis 14 Jahren sind davon ausgeschlossen).
  • Bitte füllen Sie vor Betreten der Bibliothek ein Kontaktformular im Eingangsbereich aus.
  • Bitte desinfizieren Sie sich im Eingangsbereich die Hände.
  • Bitte halten Sie zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern.

Bereits vereinbarte Termine können nun gern ignoriert werden. Schulklassen und Kindergartengruppen bitten wir jedoch von einem spontanen Besuch abzusehen. Wenn Sie mit den Kindern die Bibliothek besuchen möchten, rufen Sie uns gern an und wir machen mit Ihnen einen Termin für unsere Bibliotheksführungen aus. Wir freuen uns sehr auf alle Besucher und bitten um Verständnis, wenn es beim Betreten der Stadtbibliothek Schleiz zu kleinen Warteschlagen kommt.

Stand: 11.01.2021

Der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat auch Auswirkungen auf die Stadt Schleiz. Es werden tiefgreifende Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten ergriffen. Die Stadtverwaltung Schleiz informiert, inwieweit ihre Einrichtungen von diesen Maßnahmen betroffen sind:

Die Stadtinformation Schleiz „Alte Münze“ bleibt bis mindestens 31. Januar geschlossen. Der Wochenmarkt findet weiterhin am Dienstag und am Freitag statt. Auf dem Wochenmarkt dürfen seit dem 18. Dezember nur noch Lebensmittel verkauft werden. Es ist zu beachten, dass auf dem Schleizer Wochenmarkt eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht gilt.

Die Stadtbibliothek Schleiz hat ebenfalls bis mindestens 31. Januar geschlossen. Der Termin der Wiedereröffnung richtet sich wie bei der Stadtinformation nach den jeweils aktuellen Beschlüssen der Bundes- und Landesregierungen. Alle derzeit entliehenen Medien werden automatisch bis 4. Februar verlängert.

Das Rathaus der Stadt Schleiz bleibt ebenfalls bis auf Weiteres geschlossen und darf erst nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Aktuelle Informationen zu Corona in Schleiz werden weiterhin auf der städtischen Homepage veröffentlicht.

 

Stand: 22.12.2020

Aufgrund der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis vom 18.12.2020 zur Eindämmung von SARS-COV-2 ist auch ein Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik am 31. Dezember und 1. Januar vor Einzelhandelsgeschäften, auf Parkplätzen und auf bestimmten öffentlichen Plätzen mit aufgenommen wurden. Das Abbrennen von Pyrotechnik ist auf dem gesamten Neumarkt und auf dem Vorplatz der Bergkirche verboten.

Stand: 14.12.2020

Der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat auch Auswirkungen auf die Stadt Schleiz. Es werden tiefgreifende Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten ergriffen. Die Stadtverwaltung Schleiz informiert, inwieweit ihre Einrichtungen von diesen Maßnahmen betroffen sind:

Die Stadtinformation Schleiz „Alte Münze“ bleibt ab 16. Dezember bis mindestens 10. Januar geschlossen. Der Wochenmarkt in diesem Jahr findet bis einschließlich Dienstag, den 22. Dezember statt. Der erste Wochenmarkt im neuen Jahr wird am 5. Januar durchgeführt. Auf dem Wochenmarkt dürfen ab 18. Dezember nur noch Lebensmittel verkauft werden. Es ist zu beachten, dass auf dem Schleizer Wochenmarkt eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht gilt.

Die Stadtbibliothek Schleiz hat sanierungsbedingt seit 7. Dezember geschlossen. Die für den 4. Januar 2021 geplante Wiedereröffnung kann frühestens am 11. Januar erfolgen. Der Termin der Wiedereröffnung richtet sich wie bei der Stadtinformation nach den jeweils aktuellen Beschlüssen der Bundes- und Landesregierungen. Alle derzeit entliehenen Medien werden automatisch bis 1. Februar verlängert.

Das Rathaus der Stadt Schleiz bleibt ebenfalls bis auf Weiteres geschlossen und darf erst nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Aktuelle Informationen zu Corona in Schleiz werden weiterhin auf der städtischen Homepage veröffentlicht.

 

Stand: 10.12.2020

Die Stadtratssitzung am 15. Dezember findet aufgrund des zugespitzten Infektionsgeschehens verkürzt statt. Es wird diesmal auf eine Bürgerfragestunde verzichtet. Die Sitzung ist öffentlich. Während der gesamten Sitzung ist Mund-Nasenschutz verpflichtend zu tragen.

 

Stand: 26.11.2020

Die Stadtverwaltung Schleiz ist aufgrund des sich verschärfenden Infektionsgeschehens bis auf weiteres  für den Publikumsverkehr ab Montag, den 30.11.2020 nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) geöffnet. Das gilt auch für das Stadtarchiv. Die Stadtinformation "Alte Münze" bleibt weiterhin geöffnet. Die Stadtbibliothek Schleiz schließt ab 07.12.2020 planmäßig um das Parkett zu sanieren.

Es besteht in allen Einrichtungen der Stadt Schleiz für Besucher die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit der Handdesinfektion.

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Stand: 02.11.2020

Aufgrund der Thüringer Verordnung über außerordentliche Sondermaßnahmen (gültig ab 2. November 2020) informiert die Stadt Schleiz zu den Einrichtungen auf ihrem Stadtgebiet.

Das Rathaus, das Einwohnermeldeamt und das Standesamt bleiben weiterhin zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Die Stadtbibliothek bleibt für die Besucher unter Einhaltung der Hygienevorschriften geöffnet. Es gelten weiterhin die eingeschränkten Öffnungszeiten.

Trauungen sind weiterhin möglich. Für Ihre geplante standesamtliche Eheschließung bedeutet dies eine Beschränkung der Personenzahl auf insgesamt 15 Personen, d.h. neben dem Brautpaar und dem Standesbeamten können weitere 12 Personen als Gäste anwesend sein. Bitte beachten Sie, dass die Trauzeugen, ein Fotograf/Fotografin sowie Kinder zu den Gästen zählen. Bei den Trauungen sind die Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten. Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Die Stadtinformation „Alte Münze“ ist weiterhin geöffnet. Die Kleine Galerie ist ab sofort geschlossen. Die Nutzung des Clubraums für private Veranstaltungen ist bis auf Weiteres nicht möglich. Der Saaleturm bleibt geöffnet. Der Wochenmarkt am Dienstag und Freitag findet weiterhin statt.

Die Jahnturnhalle wird für den Freizeit- und Amateursport geschlossen. Die Bürgerhäuser können bis 30.11.2020 nicht für private Veranstaltungen genutzt werden.

Der Schleizer Weihnachtsmarkt und der verkaufsoffene Sonntag am 1. Advent werden in diesem Jahr nicht stattfinden. Auch die Schleizer Lesetage müssen in diesem Jahr leider abgesagt werden. Für die ausverkaufte Veranstaltung mit Wladimir Kaminer konnte ein Ersatztermin am 4. November 2021 gefunden werden. Der Neujahrsempfang des Bürgermeisters im Januar 2021 wird ersatzlos gestrichen.

Während des Aufenthalts bei Terminen in der Stadtverwaltung und Außenstellen sind zwingend die „AHA-Regeln“ einzuhalten:  Mund-Nasen-Bedeckung tragen, Abstand halten und Händehygiene beachten.

Weitere Nachfragen können auf der Homepage des Saale-Orla-Kreises sowie beim FD Gesundheit im Landratsamt (03663 488-0) beantwortet werden.

 

Stand: 14.09.20

Aktuelle Regelung in der Stadtbibliothek Schleiz

Aufgrund der aktuellen Bestimmungen gelten die eingeschränkten und verkürzten Öffnungszeiten der Stadtbibliothek noch bis mindestens Ende des Kalenderjahres.

Montag + Dienstag: 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mittwoch                 geschlossen

Donnerstag             14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag                   10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Samstag                 geschlossen

Nach wie vor gilt die Maskenpflicht bei Betreten und Aufenthalt der Bibliothek. Kinder unter 6 Jahren sind davon ausgenommen.
Im Eingangsbereich befindet sich ein Desinfektionsspender. Alle Besucher sind verpflichtet, diesen beim Betreten des Gebäudes zu benutzen.
Die Beschränkung der Besucherzahl und Korbpflicht wurden aufgehoben. Auch die Sitzgelegenheiten wurden unter Berücksichtigung des geltenden Mindestabstandes freigegeben. 1 Internetarbeitsplatz steht außerdem wieder zur Verfügung. 

 Stand: 26.05.20

Wiedereröffnung der Schleizer Stadtinformation am 26. Mai

Die Stadtinformation Schleiz öffnet ab Dienstag, den 26. Mai in Etappen. In der ersten Woche sind aus technischen Gründen die Öffnungszeiten noch eingeschränkt. Ab 2. Juni wird der Betrieb wie gewohnt aufgenommen. Das heißt, dass die „Alte Münze“ gemeinsam mit der „Kleinen Galerie“ von Montag bis Samstag für ihre Gäste da ist. Besonders wichtig ist die Wiedereröffnung vor dem Pfingstwochenende. Bereits jetzt merken die Kolleginnen der Stadtinformation die durch Corona bedingten Veränderungen im Reiseverhalten. „Viele Gäste fragen gezielt nach dem Saaleturm und der Zugänglichkeit von Kobersfelsen und Hängesteg“ so Janina Agatha, Leiterin der Stadtinformation. Sowohl der Saaleturm als auch das Wanderwegenetz in Gräfenwarth und Burgk sind vollumfänglich zugänglich. Seit Mitte Mai hat außerdem der Kiosk mit Freisitz am Saaleturm von Donnerstag bis Sonntag geöffnet.

Für die Stadtinformation wurde ein Infektionsschutzkonzept mit Hygienemaßnahmen erstellt. So darf nur eine Person bzw. eine Hygienegemeinschaft mit Mund- und Nasenschutz die Räumlichkeiten betreten. Auf dem Fußboden werden Abstandshalter angebracht. Magazine, Prospekte, Zeitschriften und Flyer zum Lesen werden nicht mehr im Vorraum der Stadtinformation ausgelegt. Weitere Auslageflächen im Innenraum der Stadtinformation werden sichtbar mit einem Absperrband gekennzeichnet, die Herausgabe dieser erfolgt nur noch am Counter durch die Mitarbeiterinnen. Die mittlerweile bekannten und üblichen Auflagen wie Mindestabstand und Reinigungen der Oberflächen werden konsequent umgesetzt.

Im Fokus der Beratung werden die Tages- und Naturerlebnistouristen sowie Besucher von Kultur- und Freizeiteinrichtungen stehen. Als Serviceeinrichtung will die Stadtinformation die Wachstumschance durch die Besucherlenkung wahrnehmen.

Weiterhin berät die Stadtinformation zum Thema Eintrittskarten und Veranstaltungen in der Wisentahalle. Tickets, die nicht in der Schleizer Tourist-Info erworben wurden, können nicht zurückgenommen werden. Die Rückabwicklung der über das Buchungsportals Reservix erworbenen Eintrittskarten wird individuell ab Juni 2020 erfolgen. Da Reservix nicht selbst Veranstalter ist, kann das Unternehmen die Entscheidung, ob eine Veranstaltung stattfindet, verlegt oder rückabgewickelt wird, nicht eigenständig treffen. Das Buchungsportal muss über 7.000 Veranstalter kontaktieren und die Modalitäten individuell abfragen. Erst wenn der Veranstalter die auszuzahlenden Gelder an Reservix zurückerstattet hat, wird die Stadtinformation Schleiz als dessen Vorverkaufsstelle die Freigabe zur Stornierung der Tickets erhalten. Deshalb bittet Frau Agatha auch hier um das Verständnis Ihrer Kunden. Im gleichen Zusammenhang weist Sie auf die neue gesetzlich geregelte Gutscheinlösung hin, welche besagt, dass der Veranstalter die Möglichkeit hat zu entscheiden, ob der Ticketbetrag abgesagter Veranstaltungen an den Ticketkunden ausbezahlt wird oder ob er ersatzweise einen Gutschein über den gezahlten Betrag erhält.

Auch die „Kleine Galerie“ öffnet unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen wieder für ihre Besucher. Die neue Sonderausstellung „Johann Friedrich Böttger – zwischen Kunst, Literatur und Kommerz“ begeistert mit zahlreichen Exponaten und gewährt Gästen einen Einblick in die Welt des in Schleiz geborenen Erfinders des europäischen Porzellans.

Stand: 04.05.20

Wiedereröffnung Rathaus mit geänderten Öffnungszeiten von Standesam und Einwohnermeldeamt

Das Stadtverwaltung Schleiz wird ab Montag, den 04. Mai wieder zu den normalen Sprechzeiten für den Publikumsverkehr geöffnet. Ausnahme bilden das Standesamt und das Einwohnermeldeamt. Hier wird es aufgrund des hohen Publikumsaufkommens bei begrenztem Warteraum eingeschränkte Öffnungszeiten geben, sodass immer wechselseitig ein Amt für den Publikumsverkehr geöffnet ist.

Einwohnermeldeamt:

MO:    8.30 – 12.00 Uhr

DI:       13.00 – 16.00 Uhr  (16-18 Uhr nur nach Terminvereinbarung)

DO:     13.00 – 15.30 Uhr

Fr:       8.30 – 12.00 Uhr

Standesamt:

DI:       8.30 – 12.00 Uhr (16-18 Uhr nur nach Terminvereinbarung)

DO:     8.30 – 12.00 Uhr

Im Rathaus und den Außenstellen gilt ab 27.04. Maskenpflicht. Das heißt, alle Außenstehenden die das Gebäude betreten, haben eine Schutzmaske zu tragen.

Um große Warteschlangen zu vermeiden, ist es ratsam vorab Terminvereinbarungen vorzunehmen. Die Stadtverwaltung ist auch bemüht, ihr Angebot an Onlineformularen zu erweitern, damit Verwaltungsvorgänge möglichst kontaktlos durchgeführt werden können. Hierzu bietet die Homepage der Stadt Schleiz die Möglichkeit zum Beispiel Formulare für die Anforderung von Personenstandsurkunden, Fischereischeinen und Kindergartenanträgen herunterzuladen.

Stand: 29.04.2020

Einkaufen und eine Stunde gratis parken

Nachdem die Geschäfte seit Ende April in Schleiz wieder öffnen dürfen, will auch die Stadtverwaltung ihren Teil dazu beitragen, dass es in der Innenstadt wieder etwas mehr brummt. So ist ab 2. Mai eine Stunde parken auf dem Neumarkt und dem Markt kostenfrei. Es wird darauf hingewiesen, dass ersatzweise ist eine Parkscheibe auf das Armaturenbrett zu legen ist. Die Höchstparkdauer von einer Stunde soll einen häufigen Parkplatzwechsel zur Sicherung des Geschäftsverkehrs gewährleisten. Damit will die Stadtverwaltung Schleiz, so Bürgermeister Marko Bias, den Gewerbetreibenden im Rahmen der Möglichkeiten entgegenkommen. Die Maßnahme ist befristet bis zum 31. Mai.

Stand: 23.04.2020

Aktuelle Informationen zur Kartenrückgaben

Kartenrückerstattung für Veranstaltungen des Ticketportals RESERVIX [PDF, 137 kB]

Kartenrückgabe für Veranstaltungen der Wisentahalle [PDF, 120 kB]

Stand 21.04.20

Wiedereröffnung der Stadtbibliothek Schleiz

Die Schleizer Stadtbibliothek arbeitet aktuell daran, alle Voraussetzungen für die Wiedereröffnung am 27. April zu erfüllen, sodass dort in Kürze wieder ein eingeschränkter Service entsprechend der derzeit geltenden Vorschriften möglich ist. Denn auch in der Bibliothek müssen die strengen Regeln für den Infektionsschutz eingehalten werden. Bis dahin besteht nach wie vor die Möglichkeit, über die ThueBIBNet-Onleihe elektronische Medien zu nutzen. Der Zutritt zur Online-Bibliothek ist nur mit einem aktiven Nutzerausweis möglich. Das Team der Stadtbibliothek bittet darum, die Einrichtung möglichst nicht gleich am ersten Tag der Wiedereröffnung aufzusuchen, da mit einem erhöhten Besucheraufkommen zu rechnen ist. Die Leihfrist für alle Medien wurde automatisch bis zum 18. Mai verlängert.

Die Stadtbibliothek öffnet bis auf Weiteres mit reduzierten und geänderten Öffnungszeiten:

Montag + Dienstag:  10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch                  geschlossen
Donnerstag              14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag                     10:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Samstag                  geschlossen

Gut sichtbare Informationstafeln im Eingangsbereich der Stadtbibliothek werden über die getroffenen Schutzmaßnahmen informieren. Im Wartebereich werden Markierungen aufgebracht, um 1,50 Meter Abstand zwischen den Nutzern zu wahren. Besucher der Bibliothek müssen sich auf Wartezeiten einstellen, da nur 10 Personen gleichzeitig nach vorheriger Einlasskontrolle das Gebäude betreten dürfen. Jeder Nutzer muss einen Korb für den Rundgang verwenden. Dies gilt auch für Besucher, die ihre privaten Körbe mitgebracht haben. Über die Anzahl der Körbe wird die Zahl der Leser in der Bibliothek kontrolliert. Die Leser werden gebeten ihren Aufenthalt so kurz wie möglich zu gestalten. Es ist nur eine Ausleihe, Rückgabe und Anmeldungen bzw. Kontoverlängerungen möglich. Das Lesecafé und die Sitzbereiche sind gesperrt. Vorerst bleiben die PCs zur Recherche ausgeschalten. Medienwünsche können gerne per E-Mail oder Telefon an das Bibliotheksteam übermittelt werden, welches zeitnah die gewünschte Literatur raussuchen wird. Für alle Rückgaben ist zunächst eine 24-Stunden-Buchquarantäne vorgesehen. Erst danach können die Medien erneut ausgeliehen werden. Personen mit erkennbaren Atemwegserkrankungen werden abgewiesen. Ab Freitag, den 24. April, gilt in Thüringen die Mund-Nasenschutzpflicht. Diese Regelung gilt auch für die Stadtbibliothek Schleiz. Ein Einlass ist nur mit einer zweckmäßigen Maske möglich. Neben Masken sind auch Tücher oder Schals als Schutz möglich, wenn sie Nase und Mund bedecken. Diese Regelung gilt für Nutzer ab sechs Jahre.

 

Stand: 15.04.2020

Online-Übersicht von Händler, Dienstleister und Gastronomen

Viele Geschäfte und Gastronomen in Schleiz und Ortsteile sind immer noch für ihre Kunden bzw. Gäste da. Das Amt für Wirtschaft und Stadtmarketing hat zwei Übersichten (Stand: 08.04.20) mit Geschäften und Gastonomen zusammengestellt. Alle aufgelisteten gastronomischen Einrichten bieten einen Abholservice an, teilweise auch an Ostern. Wir bitten darum das Essen nur abzuholen und möglichst daheim zu verzehren.

Aufgrund der aktuellen Situation sind rasche Änderungen möglich. Bitte beachten Sie die Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus. Die Stadtverwaltung übernimmt keine Gewähr für diese Tabelle. Änderungen sind möglich. Ergänzungen bei fehlenden Geschäften oder Gaststätten und Hinweise bitte an stadtmarketing@schleiz.de. Die Übersicht wurde zuletzt am 08.04.2020 aktualisiert.

Übersicht der geöffneten Geschäften in Schleiz [PDF, 201 kB]

Stand: 15.04.2020

Aktualisierte Liste mit Gastronomen

Viele Gastronomen in Schleiz und Ortsteile sind immer noch für ihre Gäste da. Das Amt für Wirtschaft und Stadtmarketing hat eine kleine aktuelle Übersicht (06.04.2020) mit Gastronomen zusammengestellt. Alle bieten einen Abholservice an, teilweise auch an Ostern. Wir bitten darum das Essen nur abzuholen und möglichst daheim zu verzehren.

Sollten wir Gastronomen mit einem aktuellen Angebot übersehen haben, können sich diese gerne an uns wenden und wir ergänzen die Liste. Aktuelle Angebote und Speisekarten der gastronomischen Einrichtungen entweder telefonisch erfragen oder auf die jeweilige Homepage bzw. Facebook-Seite klicken.

 

 

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Stand: 14.04.2020

Positive Nachrichten für Vereine in Schleiz und Ortsteile

Im Laufe der 16. Kalenderwoche werden die Zuwendungsbescheide an die Vereine der Stadt Schleiz versandt, welche für das Jahr 2020 kommunale Fördermittel beantragt haben. Die Mittel für die Projektförderung müssen bei der Stadtverwaltung bis spätestens 15. Dezember 2020 abgerufen werden. Sollten aufgrund der aktuellen COVID-19 Krise Veranstaltungen abgesagt oder im Jahr 2020 verschoben werden, können die jeweiligen Fördergelder auch später im Jahr oder für einen anderen Zweck abgerufen werden. Hierfür muss ein formloser schriftlicher Antrag bei der Stadtverwaltung Schleiz (Bahnhofstraße 1, 07907 Schleiz oder per Mail an reinhold@schleiz.de) gestellt werden. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Fördergelder jedoch nicht mit in das Jahr 2021 übertragen werden können.

 

Stand: 02.04.20

Stadtinformation und Eintrittskarten
Wir bitten bei den in der Stadtinformation Schleiz gekauften Eintrittskarten folgendes zu beachten:

Informationen zum Umgang mit Eintrittskarten [PDF, 120 kB]

Stand: 27.03.2020

Kein gedruckter Veranstaltungskalender im 2. Quartal

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird im 2. Quartal kein gedruckter Veranstaltungskalender der Stadt Schleiz erscheinen. Der Online-Kalender wird kommende Woche aktualisiert, stellt momentan aber nur eine Übersicht der uns noch nicht abgemeldteten Veranstaltungen. Daher kann noch teilweise keine Aussage abgeleitet werden, ob diese tatsächlich stattfinden. Wir bitten um Rückmeldung, falls Veranstaltungen über den 19.04.20 bereits abgesagt werden, um den Online-Veranstaltungskalender aktuell zu halten.

Stand: 27.03.2020

Keine Stadtratssitzung am 31.03.2020
Im aktuellen Amtsblatt wird die Stadtratssitzung vom 31.03.2020 angekündigt. Aufgrund der aktuell dynamischen Entwicklung konnte die Absage nicht mehr berücksichtigt werden. Die Stadtratssitzung vom 31.03.2020 entfällt somit.

Stand: 26.03.2020

Gemeinsam mit dem Landratsamt hat der Behindertenverband Saale-Orla-Kreis e. V. ein ehrenamtliches Hilfesystem in der derzeitigen Corona-Krise aufgebaut. Als Koordinierungsstelle für Ehrenamtliches Engagement erfassen die Mitarbeiter des Landratsamtes für den gesamten Saale-Orla-Kreis freiwillige Helfer und Hilfesuchende, im Behindertenverband werden die Einsätze koordiniert und vermittelt. Die freiwilligen Helfer bekommen für Ihren Einsatz eine Ehrenamtsbescheinigung. Mit dieser Ehrenamtsvereinbarung sind sie für Ihren Einsatz Unfall- und Haftpflichtversichert und können die Tätigkeit steuerlich geltend machen.

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Stand: 25.03.2020

Hinweis zur aktuellen Situation rund um COVID-19 (Coronavirus) und das 11. Schleizer Dreieck Jedermann Rennen

Die aktuelle Situation trifft nicht nur, aber auch die Veranstalter im Radrennsport sehr hart. Ab wann sich die Situation wieder so ändert, dass Rennen durchgeführt werden können, ist derzeit unklar. Die Organisatoren des 11. Schleizer Dreieck Jedermann bekennen sich nach wie vor zur Durchführung der Veranstaltung am 21. Juni 2020. Aktuell befassen wir uns aktiv mit dem Thema und suchen den stetigen Kontakt zu den Behörden. Wir planen mit der Durchführung des 11. Schleizer Dreieck Jedermann, müssen allerdings auch die aktuelle Lage beachten, welche sich derzeit fast täglich ändert. Bis zum Schleizer Dreieck Jedermann zählen wir noch knapp drei Monate. Zum jetzigen Zeitpunkt und der sich ständig veränderten Situation machen Spekulationen deshalb keinen Sinn. Sobald wir Neuigkeiten haben, geben wir diese natürlich bekannt. Wir hoffen, dass wir Mitte April mehr Planungssicherheit gewinnen.

Bis dahin bitten wir Euch um Geduld und hoffen für uns alle, dass bald ein wie auch immer gestaltbare Normalität eintritt. Bleibt gesund, achtsam und übernehmt weiter Verantwortung für Euch, Eure Familien und unsere Gesellschaft. Lasst uns optimistisch sein.

Stand: 24.03.2020

Absage von städtischen Veranstaltungen in Schleiz bis Mitte Mai

Das Coronavirus beschäftigt in diesen Wochen Deutschland und die Welt. Die Schleiz hat bereits weitreichende Entscheidungen im Kampf gegen das Coronavirus getroffen. Das Rathaus, die Stadtbibliothek und die Stadtinformation „Alte Münze“ sind seit dem 17. März geschlossen. Weiterhin fallen alle Veranstaltungen der Stadt Schleiz bis mindestens zum 15. Mai aus. Abgesagt werden folgende Veranstaltungen:

- Frühjahrsputz am 28. März,

- der Familiennachmittag in der Stadtbibliothek am 7. April,

- Bücherflohmarkt in der Stadtbibliothek am 25. April,

- Maibaumstellen auf dem Neumarkt am 30. April,

- Einweihung neuer Radweg zur Sperrmauer mit Radwegfest am 11. Mai,

- und der Besuch der Partnergemeinde Waldfischbach-Burgalben vom 9. bis 11. Mai.

Die offizielle Einweihung des neuen Radwegs mit einem Radwegfest soll zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Ein Maibaum soll nach derzeitigem Stand auf dem Neumarkt aufgestellt werden, jedoch ohne Publikum und Musik. Ob und in welcher Form das Schleizer Dreieck Jedermann Rennen am 21. Juni stattfinden kann wird bis spätestens Mitte April entschieden.

Bürgermeister Marko Bias wirbt um Verständnis für die Maßnahmen. Die Stadtverwaltung Schleiz steht unter den bekannten Telefonnummern und E-Mail-Adressen zur Verfügung. Bei Anpassungen der bestehenden Regelung oder Neufestlegungen wird dann erneut durch die Stadtverwaltung informiert.

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