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Pächter für einen Imbiss im Schleizer Freibad

Ausschreibung

Pachtvertrag zur Speisen- und Getränkeversorgung im Freibad „Wisenta-Perle“ Schleiz ab 2026

Objektbeschreibung

Das Freibad „Wisenta-Perle“ in Schleiz befindet sich am Ortsrand in ruhiger Lage der Stadt Schleiz. Es hat folgende Attraktionen zu bieten:

  • 50 Meter Schwimmerbecken

  • Erlebnisbecken mit Wasserfällen und Sprudel-Massageliegen

  • Kleinkinderbecken mit Springbrunnen und Elefantenrutsche

  • besonderes Highlight: 56 Meter Riesenrutsche

  • Spielplatz mit Sonnenschutz, Sandkasten und Hüpfburg

  • warme Duschen

  • barrierefreier Zugang zu den Wasserbecken und Duschen

  • weitläufige Liegeflächen

  • Tischtennis- und Beachvolleyballplätze

  • Ausleihe von Sonnenschirmen und Sonnenliegen

Durchschnittlich haben das Freibad Schleiz in den letzten Jahren ca. 25.500 Badegäste pro Jahr besucht. Es ist vom 1. Juni bis 15. September täglich von 10.00 – 20.00 Uhr geöffnet. Bei Schlechtwetter ist eine kurzzeitige Schließung der Einrichtung möglich.

Pachtfläche

Direkt (an der Liegefläche) zwischen dem Eingangsbereich, dem Volleyballfeld und dem Spielplatz befindet sich eine etwa 100 qm große Fläche, die für eine gastronomische Versorgung freigehalten wird. Auf dieser Fläche kann ein Imbisswagen, Verkaufstand oder ähnliches errichtet werden, über den der Verkauf von Speisen- und Getränken erfolgt. Das Aufstellen von Sitzmöbeln und Sonnenschirmen ist auf der ausgewiesenen Fläche erwünscht. Stromanschlüsse sind vorhanden. Wasser kann aus den nahegelegenen Sanitärräumen geholt werden. Der Verkaufsstand/Imbisswagen sowie weitere Ausstattungsgegenstände (z.B. Kühl- oder Gefrierschränke) sind durch den Pächter auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Pachtfläche ist vom Pächter in einen ordentlichen Zustand zu halten und bei Nutzung täglich zu reinigen. Sollte die Fläche baulich verändert werden, z.B. Pflastersteine als Untergrund, Verkaufshütten oder Wagen, feste Installationen, so ist das der Stadtverwaltung vor Errichtung anzuzeigen und bedarf der Prüfung durch das Bauordnungsamt des Landkreises sowie der Zustimmung des Verpächters. Für die Fläche besteht eine Baugenehmigung zum Zwecke eines „Biergartens“. Andere Nutzungsformen sind nicht gestattet.  

Einzelheiten zum Pachtvertrag

Der Pachtvertrag wird zunächst für drei Jahre mit der Option auf Verlängerung abgeschlossen. Dem Verpächter ist an einer langfristigen Verpachtung gelegen.

Die Pacht beträgt 500,- Euro netto monatlich und ist zum 1. des laufenden Monats (Juni bis September) fällig. Nebenkosten (Wasser/Abwasser + Strom) und eine Abfallpauschale in Höhe von 60,- Euro netto werden separat berechnet und dem Pächter nach Saisonabschluss in Rechnung gestellt. Jegliche Abfälle, die im täglichen Geschäftsbetrieb anfallen sind vom Pächter selbst zu entsorgen.

Der Versorgungsbetrieb ist während der Öffnungszeiten des Freibades zu gewährleisten. Witterungsbedingte Ausnahmen sind mit dem diensthabenden Schwimmmeister abzustimmen. 

Eine Versorgung der Badegäste mit einem ansprechenden, abwechslungsreichen, saisonalen Angebot an Speisen und Getränken wird vorausgesetzt. Bei Speisen ist eine vegetarische Alternative vorzuhalten. Der Verkauf alkoholischer Getränke (z.B. Bier, Wein, Sekt) ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zulässig. Spirituosen und branntweinhaltige Getränke sind ausgeschlossen. Der Verkauf von Getränken in Glasflaschen ist im Freibad verboten. 

Eine Nutzung des Imbissbereichs außerhalb der Öffnungszeiten ist ohne vorherige Absprache mit dem Verpächter nicht gestattet. Eine Genehmigung hierfür kann durch den Verpächter jedoch im Einzelfall erteilt werden. Hierfür kann zudem eine Anmeldung einer Veranstaltung beim Ordnungsamt der Stadt Schleiz durch den Pächter notwendig werden. 

Erwartungen an den Pächter 

Der oder die Pächter sollen einschlägige Erfahrungen im Gaststättengewerbe und zuverlässige und freundliche Persönlichkeiten vorweisen. Wir erwarten eine vertrauensvolle und verlässliche Zusammenarbeit zwischen dem Pächter sowie dem Personal des Freibades zum Wohl der Badegäste.

Hygienerechtliche Bestimmungen und einschlägige gesetzliche Vorschriften sind vom Pächter eigenverantwortlich zu beachten.

Der Bewerbung soll eine Planung in Bezug auf das Warenangebot beigelegt werden. 

Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung richten Sie bitte bis 20. März 2026 an:

 

Stadtverwaltung Schleiz

Achim Strauss
Bahnhofstraße 1
07907 Schleiz
03663-48704-131
achimstrauss@schleiz.de

Hinweis zur Sprachform:

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Ausschreibung überwiegend die männliche Form verwendet. Sie gilt ausdrücklich für alle Geschlechter.

 

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