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Vereinsförderung und Mobile Technik

| Aktuelles

Vereinsförderung kann in Zukunft auch digital beantragt werden

In der Stadt Schleiz haben sich wesentliche Änderungen im Bereich der Vereinsförderung und der Nutzung von „Mobiler Technik“ der Stadt Schleiz ergeben.

Richtlinie zur Vereinsförderung

Der Ausschuss Familie und Kultur hat in seiner Sitzung vom 4. Februar 2026 eine überarbeitete „Allgemeine Richtlinie über die Beantragung, Bewilligung und Verwendung freiwilliger Zuschüsse der Stadt Schleiz an Dritte“ beschlossen. Folgende wesentliche Änderungen haben sich ergeben:

  • Anträge und Verwendungsnachweise können digital eingereicht werden.
  • Zuwendungen im Bereich Projektförderung müssen bis 200 € nur noch mit einer geeigneten Fotodokumentation nachgewiesen werden.
  • Kinder- und Jugendförderung gilt nur noch für Kinder mit Wohnsitz in Schleiz.
  • Grundstücks- und Immobilienverwaltung verdoppelt sich für Erbbaupachtverträge.
  • Erhöhung des Eigenanteiles mobile Bühne auf 80,00 € und pro Bude auf 20,00 €. 

Die Vergabe von Fördermitteln an Vereine ist eine freiwillige Aufgabe der Stadt Schleiz und kann somit nur mit einem beschlossenen und rechtkräftigen Haushalt gewährleistet werden. Daher bitten wir um Verständnis, dass die Erteilung von Zuwendungen erst Mitte des II. Quartals diesen Jahres erfolgen kann.

Allgemeine Richtlinie über die Beantragung, Bewilligung und Verwendung freiwilliger Zuschüsse der Stadt Schleiz an Dritte 

 

Nutzung Mobiler Technik der Stadt Schleiz

Der Stadtrat der Stadt Schleiz hat in seiner Sitzung vom 24. Februar 2026 eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung für „Mobile Technik“ der Stadt Schleiz beschlossen. Aufgrund des gestiegenen Aufwandes bei Vermietungen wurden mithilfe einer Umfeldanalyse neue Entgelte festgelegt, sowie das Antragsverfahren aktualisiert. Folgende wesentliche Änderungen haben sich ergeben:

  • Die Beantragung erfolgt ab sofort spätestens 6 Wochen vor dem Nutzungstermin über ein Formular (abrufbar unter www.schleiz.de).
  • Der Verleih von Buden erfolgt vorrangig auf Selbstabholer-Basis.
  • Die Vermietung von Bauzäunen, Musiktechniken und Sonstigem entfällt.
  • Preisanpassungen:  
 

Vermietung ALT

Vermietung NEU

Mobile Bühne 1. Tag (SCZ)

250,00 €

300,00 €

Mobile Bühne 1. Tag (Umkreis)

325,00 €

500,00 €

Mobile Bühne 2. Tag

150,00 €

150,00 €

Verkaufsstand 1. Tag

37,50 €

50,00 €

Verkaufsstand jeder weitere Tag

50,00 € für 2 Tage

jeder weitere 5,00 €

10,00 €

Verkaufsstand Auf-/Abbau

-

Je 50,00 €

Benutzungs- und Entgeltordnung für „Mobile Technik“ der Stadt Schleiz 

Formular zur Beantragung 

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