In der Stadt Schleiz haben sich wesentliche Änderungen im Bereich der Vereinsförderung und der Nutzung von „Mobiler Technik“ der Stadt Schleiz ergeben.
Richtlinie zur Vereinsförderung
Der Ausschuss Familie und Kultur hat in seiner Sitzung vom 4. Februar 2026 eine überarbeitete „Allgemeine Richtlinie über die Beantragung, Bewilligung und Verwendung freiwilliger Zuschüsse der Stadt Schleiz an Dritte“ beschlossen. Folgende wesentliche Änderungen haben sich ergeben:
- Anträge und Verwendungsnachweise können digital eingereicht werden.
- Zuwendungen im Bereich Projektförderung müssen bis 200 € nur noch mit einer geeigneten Fotodokumentation nachgewiesen werden.
- Kinder- und Jugendförderung gilt nur noch für Kinder mit Wohnsitz in Schleiz.
- Grundstücks- und Immobilienverwaltung verdoppelt sich für Erbbaupachtverträge.
- Erhöhung des Eigenanteiles mobile Bühne auf 80,00 € und pro Bude auf 20,00 €.
Die Vergabe von Fördermitteln an Vereine ist eine freiwillige Aufgabe der Stadt Schleiz und kann somit nur mit einem beschlossenen und rechtkräftigen Haushalt gewährleistet werden. Daher bitten wir um Verständnis, dass die Erteilung von Zuwendungen erst Mitte des II. Quartals diesen Jahres erfolgen kann.
Nutzung Mobiler Technik der Stadt Schleiz
Der Stadtrat der Stadt Schleiz hat in seiner Sitzung vom 24. Februar 2026 eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung für „Mobile Technik“ der Stadt Schleiz beschlossen. Aufgrund des gestiegenen Aufwandes bei Vermietungen wurden mithilfe einer Umfeldanalyse neue Entgelte festgelegt, sowie das Antragsverfahren aktualisiert. Folgende wesentliche Änderungen haben sich ergeben:
- Die Beantragung erfolgt ab sofort spätestens 6 Wochen vor dem Nutzungstermin über ein Formular (abrufbar unter www.schleiz.de).
- Der Verleih von Buden erfolgt vorrangig auf Selbstabholer-Basis.
- Die Vermietung von Bauzäunen, Musiktechniken und Sonstigem entfällt.
- Preisanpassungen:
Vermietung ALT | Vermietung NEU | |
| Mobile Bühne 1. Tag (SCZ) | 250,00 € | 300,00 € |
| Mobile Bühne 1. Tag (Umkreis) | 325,00 € | 500,00 € |
| Mobile Bühne 2. Tag | 150,00 € | 150,00 € |
| Verkaufsstand 1. Tag | 37,50 € | 50,00 € |
| Verkaufsstand jeder weitere Tag | 50,00 € für 2 Tage jeder weitere 5,00 € | 10,00 € |
| Verkaufsstand Auf-/Abbau | - | Je 50,00 € |
Benutzungs- und Entgeltordnung für „Mobile Technik“ der Stadt Schleiz