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Stadtjäger in Schleiz

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Unterzeichnung am 21. Mai im Rathaus

Am 21.05.2026 fand im Rathaus der Schleiz die feierliche Unterzeichnung durch Rocco Enders und Bürgermeister Marko Bias statt.

Die Stadt Schleiz hat mit der Erlaubnis der Unteren Jagdbehörde einen bis zum 31.03.2029 befristeten Vertrag mit einem Jäger als „Stadtjäger“ geschlossen. Er übernimmt als beliehener Unternehmer Aufgaben im Auftrag der Stadt Schleiz, innerhalb des jagdlich befriedeten Bezirks (§ 6 Thüringer Jagdgesetz - ThJG). Der Aufgabenbereich umfasst ausdrücklich das Fangen oder Erlegen von wildlebenden Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen und die auf Grund ihres Verhaltens oder Zustandes eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Die gilt beispielsweise bei Verletzungen nach einem Unfall oder bei unheilbaren, offensichtlichen Erkrankungen. Die Tätigkeit des Stadtjägers ist nicht als Jagd im eigentlichen Sinne zu verstehen, sondern als behördliches Handeln im Ausnahmefall zur Gefahrenbeseitigung. Je nach Notwendigkeit des Einzelfalls umfasst die Tätigkeit des Stadtjägers das Aufsuchen, Nachstellen, Vergrämen, Fangen oder Erlegen des Wildtieres. Die Erlegung stellt hierbei jedoch die Ultima Ratio (das letzte Mittel) der Gefahrenabwehr dar. 

Zu den Aufgaben des Stadtjägers gehört nicht die Regulierung oder Reduzierung von Überpopulationen, z.B. von Füchsen, Waschbären, Wildschweinen usw. im Stadtgebiet. Der Stadtjäger darf auch auf Privatgrundstücken innerhalb des befriedeten Bezirks der Stadt Schleiz tätig werden tätig werden.

Die Vermittlung der Kontaktdaten erfolgt ausschließlich über das Ordnungsamt der Stadt Schleiz. Bitte beachten Sie, dass Einsätze auf Privatbesitz vom jeweiligen Eigentümer selbst zu finanzieren sind.

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