Wochenmarkt 2024
Der Wochenmarkt auf dem Schleizer Neumarkt findet ab sofort wieder dienstags und freitags statt. Diese Entscheidung wurde möglich, da sich für das Jahr 2024 nun auch Händler für den Dienstag angemeldet haben. Die Marktmeisterei steht weiterhin in engem Kontakt mit den Händlern, um den Dienstag als Markttag zu etablieren.
Die Wochenmarkthändler freuen sich, ihre Kunden sowohl dienstags als auch freitags auf dem Neumarkt begrüßen zu können. So bleibt der Wochenmarkt ein fester Bestandteil des lokalen Angebots und lädt Einheimische und Gäste herzlich ein, die vielfältigen Produkte der Region zu entdecken.
In der Kernzeit von 9 bis 13 Uhr halten alle Markthändler in Schleiz Ihr Angebot für Ihre Kundschaft bereit. Einige Händler bieten ihre Ware natürlich auch in der bewährten Marktzeit von 7 bis ca. 16 Uhr an.
Markthändler für den Wochenmarkt 2025 gesucht
Die Stadt Schleiz wird auch im Jahr 2025 ihren traditionellen Wochenmarkt durchführen. Dieser soll wieder dienstags und freitags in der Zeit von 07:00 bis 13:00 Uhr auf dem Schleizer Neumarkt stattfinden. Die Durchführung richtet sich nach den Bestimmungen der Schleizer Marktsatzung. Diese sowie die Gebührensatzung finden Sie im Internet unter https://schleiz.de/leben-in-schleiz/einkaufen/wochenmarkt. Das Anmeldeformular erhalten Sie online oder bei der Marktmeisterei Schleiz.
Wenn auch Sie regionale Produkte anbieten und verkaufen möchten, freuen wir uns über Ihre Anmeldung. Anmeldeschluss ist der 30.11.2024.
Stadtinformation Schleiz, Marktmeisterei, Neumarkt 13, 07907 Schleiz
Tel: 03663/428735
Verfahren der Antragstellung
Entsprechend § 7 ist sowohl eine schriftliche als auch eine elektronische Antragstellung auf Zuteilung eines Standplatzes entweder über die einheitliche Stelle (www.einheitlichestelle. thueringen.de) oder direkt bei der Stadtverwaltung Schleiz, Amt für Wirtschaft/Stadtmarketing, möglich. Die Antragstellung ist grundsätzlich mit Bekanntmachung des Marktes, im Falle von Wochenmärkten bis zwei Wochen vor Beginn des Wochenmarktes unter Angabe des Marktes und des Tages / Zeitraumes des Anbietens von Waren möglich.
Auswahlverfahren
Einen Monat vor Eröffnung des Marktes werden die eingegangen Anträge einem Auswahlverfahren unterworfen. Sollte die Zahl der Antragsteller die Anzahl der verfügbaren Standplätze innerhalb einer Warengruppe übersteigen, so entscheidet das Los. Falls in einer weiteren Warengruppe zu wenig Bewerber vorhanden sind und absehbar ist, dass bis zu Beginn des Marktes nicht ausreichend Anträge eingehen werden, kann die Marktverwaltung diese unbesetzten Stellplätze einer anderen Warengruppe zuordnen. Im Übrigen werden noch nicht vergebene Stellplätze nach der zeitlichen Reihenfolge des Antragseingangs (Windhundprinzip) vergeben. Der Antragsteller wird rechtzeitig vor Beginn des Marktes auf dem von ihm durch die Antragstellung gewählten Weg über die Zuteilung des Standplatzes informiert.