Schiedstelle der Stadt Schleiz

Sie liegen im Streit mit einer anderen Person? Sie haben den Willen, den Streit gütlich beizulegen ohne zu wissen, wie Sie das erreichen können? Dann ist womöglich der Schlichtungsversuch genau Ihr Weg. Durch die Arbeit der ehrenamtlichen Schiedspersonen könnte sich der Gang zu einem Anwalt, oder vor Gericht, kosten- und zeitsparend erübrigen. Der Weg der Streitschlichtung trägt damit zu einer Entlastung der Gerichte bei und hält die Beschäftigung mit Bagatellen von der Arbeit der Richter fern. Dabei erörtert die Schiedsperson die Vorstellungen der Streitparteien und versucht, im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung den Streit beizulegen. Die Verhandlungen werden mündlich und nicht öffentlich geführt, mitunter auch in Einzelgesprächen. Schlichtungen kommen in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten immer dann in Frage, wenn der Gegenstand des Streites durch einen Vergleich beigelegt werden kann. 

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten,  
  • mietrechtliche Angelegenheiten,
  • Schadenersatzforderungen oder  
  • nicht vermögensrechtliche Ansprüche wegen der Verletzung der Ehre

eignen sich für diesen Weg besonders. 
 

Die Schiedsstelle hilft aber auch auf „kleinem“ strafrechtlichen Gebiet weiter, so bei 

  • Beleidigung,
  • Körperverletzung (ausgenommen schwere Körperverletzung),
  • Sachbeschädigung,
  • Hausfriedensbruch,
  • Bedrohung oder 
  • Verletzung des Briefgeheimnisses. 

Der Schiedsweg hilft den Beteiligten auch, das Verhältnis zwischen ihnen nicht weiter zu belasten.  Kommt es zu einer Einigung, wird ein Protokoll angefertigt, andernfalls lediglich ein Vermerk. Im Ergebnis soll es weder Verlierer noch Gewinner geben. Für die Tätigkeit der Schiedsstelle werden Gebühren und Auslagen nach dem Thüringer Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden erhoben. Es ist ein schriftlicher Antrag an uns als Stadtverwaltung erforderlich unter konkreter Sachverhaltsschilderung, Angabe von Daten und Aussagenachweisen. 

Die Schiedspersonen sind nicht berechtig, Rechtsberatungen durchzuführen. 

Für Rechtsauskünfte wenden Sie sich bitte an spezialisierte Rechtsanwälte. 

Kontakt:
Ordnungsamt Schleiz
Bahnhofstraße 1
07907 Schleiz
03663-4804-117/-129
ordnungsamt@schleiz.de