Vereine in Schleiz und Vereinsförderung

Vereine in Schleiz

In Schleiz und seinen Ortsteilen organisieren sich zahlreiche Vereine mit den verschiedensten Interessenschwerpunkten. Auch gibt es einzelne Vereine aus der Umgebung, welche ihren Wirkungskreis in Schleiz haben. Vereine und Vereinsarbeit ist für das kulturelle Leben in der Kreisstadt Schleiz nicht wegzudenken. Bei den nachfolgenden Vereinen findet sicher für jeden etwas Interessantes.

Vereinsförderung

Fördermöglichkeiten für Vereine mit Wirkungskreis in Schleiz

Vereine und Vereinigungen sind ein wesentlicher Träger des kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen Lebens. Die Stadt Schleiz gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen an Dritte zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Lebensqualität auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens in der Stadt Schleiz. Die Stadt Schleiz sieht es als eine öffentliche Aufgabe an, die Vereinsarbeit und damit auch die Vielfalt der Vereine und Organisationen entsprechend der städtischen Leistungsfähigkeit zu fördern.

Allgemeine Richtlinie
Anträge

Zuschüsse werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Anträge sind an die Stadtverwaltung Schleiz zu richten. Für die Antragstellung sind die in der Stadtverwaltung oder auf der Homepage erhältlichen aktuellen Formulare zu verwenden. Alle Anträge sind bis zum 15. Februar des laufenden Jahres vollständig einzureichen. Kurzfristig gestellte Anträge können im laufenden Kalenderjahr nur nach den zu diesem Zeitpunkt gegebenen finanziellen Möglichkeiten beschieden werden.

Anträge vollständig und fristgerecht an:
Frau Reinhold (reinhold@schleiz.de)

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss der Maßnahme, spätestens nach drei Monaten, ist der Stadtverwaltung Schleiz über die zweckentsprechende Verwendung der Zuschüsse ein Verwendungsnachweis zu erbringen. Für das jeweilige Haushaltsjahr ist der 15.12. der letztmögliche Termin zur Einreichung des Verwendungsnachweises. Hierzu sind die dem Zuwendungsbescheid beigefügten Formulare zu verwenden. Er setzt sich aus dem finanziellen Nachweis (Einnahmen u. Ausgaben) und einem kurzen Sachbericht zusammen. Dem Verwendungsnachweis sind die Originalbelege beizufügen. Kopien oder Durchschriften werden nur anerkannt, wenn die Originale nachweislich bei anderen Zuschussgebern einzureichen waren. Aus den Belegen müssen eindeutig Datum, Zweck und Firma hervorgehen. Nach Prüfung der Unterlagen erhält der Antragsteller diese zurück, muss sie für mindestens fünf Jahre aufbewahren und gegebenenfalls wieder vorlegen. Wird der Verwendungsnachweis nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erbracht, so ist von der Vergabe der Mittel abzusehen. Die Abrechnung muss mit dem im Antrag enthaltenen Summen und Inhalten übereinstimmen, wenn dies nicht der Fall ist, können die Beträge entsprechend gekürzt werden. Der Stadtverwaltung Schleiz ist das Recht einzuräumen, die Verwendung der bewilligten Gelder zu prüfen. Der Zuschuss ist zurückzufordern, wenn der Zuschuss aufgrund unrichtiger Angaben erwirkt oder der Zuschuss nicht zweckentsprechend verwendet wurde.

Verwendungsnachweis vollständig und fristgerecht an:
Frau Reinhold (reinhold@schleiz.de)

Vereinsförderung und -arbeit

Stadtverwaltung Schleiz
Amt für Wirtschaft und Stadtmarketing
Bahnhofstraße 1
07907 Schleiz

Ansprechpartnerin: Frau Reinhold
Telefon:  +49 3663-4804142
Fax:  +49 3663-4804200
Mail:  reinhold@schleiz.de