HEIRATEN

Eheschließung
Die Eheschließung können Sie beim Standesamt Schleiz anmelden, wenn einer der Partner einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Schleiz angemeldet hat. Grundsätzlich sollten beide Partner die Eheschließung gemeinsam anmelden. Ist eine Person aus wichtigem Grund verhindert, so muss der andere Partner eine Vollmacht des verhinderten Partners mitbringen. Diese ist beim Standesamt erhältlich. Die Anmeldung der Eheschließung behält ein halbes Jahr ihre Gültigkeit.

 

Unterlagen

  • gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde der Hauptwohnung
  • wenn Hauptwohnung beider Anmeldenden nicht in Schleiz, zusätzlich eine Aufenthaltsbescheinigung des Nebenwohnsitzes vom Einwohnermeldeamt Schleiz zur Begründung der Zuständigkeit des Standesamts Schleiz
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner das Geburtenregister wird beim Standesamt Ihres Geburtsortes geführt.
  • urkundlicher Nachweis, wenn eine Namensänderung erfolgte
  • bei gemeinsamen vorehelichen Kindern: Geburtsurkunde der Kinder; falls der Vater noch nicht in der Urkunde aufgeführt ist, benötigen wir zusätzlich die Vaterschaftsanerkennung
  • und ggf. die Sorgeerklärung
  • bei Partnern, die bereits verheiratet waren muss die letzte Eheschließung (Eheurkunde) sowie die Auflösung dieser Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil) vorgelegt werden
  • ist einer der Partner verwitwet, dann ist die Eheurkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehepartners vorzulegen

Anforderung von Personenstandsurkunden

Sie haben die Möglichkeit, über die E-Mail Adresse standesamt@schleiz.de Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden zu bestellen. Die Urkunden werden per Post zugesandt, auch ins Ausland. Diese können auch durch persönliche Vorsprache mit Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses während der Öffnungszeiten beantragt werden. Urkundenanforderungen die schriftlich, per Fax oder per E-Mail eingehen, benötigen als Anhang eine Kopie des Personalausweises des Antragstellers.

Hinweis

Wir möchten Sie darauf hinweisen, die Urkundenanforderung des Standesamtes Schleiz nur über die oben angegebene E-Mail Adresse abzuwickeln. Es existieren weitere Internetseiten, bei denen es sich um kein Serviceangebot  unsererseits handelt! Für das Weiterleiten der Bestellungen per E-Mail der Fax wird ein zusätzliches Entgelt fällig, das von den Vermittlern auf die Gebühren für die jeweiligen Urkunden aufgeschlagen wird.  

Hinweis gemäß Datenschutzverordnung

Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft erforderlich ist. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist das Standesamt der Stadt Schleiz, Bahnhofstraße 1, 07907 Schleiz. Sie erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung ihrer Daten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Personenstands-gesetz, der Personenstandsverordnung,  ggf. entsprechenden internationalen Regelungen sowie aus  § 13 Abs. 2 Thüringer Kirchensteuergesetz und Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung. 

Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.

Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten. Kopien der Kirchenaustrittsbescheinigungen werden durch das zuständige Standesamt jeweils zwei Jahre aufbewahrt und anschließend vernichtet (§ 3 Satz 3 Thüringer Verordnung zur Regelung des Verfahrens beim Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, GVBI. 2009, S. 58).

Den Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung Schleiz (Dirk Treiter) erreichen Sie unter der Telefonnummer 03663/4804-137. Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.

Gebühren
Über die Höhe der Gebühren informieren wir Sie im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Eheschließung.

Anfahrt

Besucheradresse & Postanschrift Rathaus Schleiz


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Dienstag
8:30 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00
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