Auszug aus der Haushaltssatzung der Stadt Schleiz für das Haushaltsjahr 2024

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 271 v. H.
b. für die Grundstücke (B) 389 v. H.

2. Gewerbesteuer 395 v. H.