Auszug aus der Haushaltssatzung der Stadt Schleiz für das Haushaltsjahr 2026
§ 4
Nachrichtlich werden die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a. für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 330 v. H.
b. für die Grundstücke (B) 470 v. H.
2. Gewerbesteuer 400 v. H.