Gemäß § 2 Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Thüringer Schiedsstellengesetz- ThürSchStG -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 1996 zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Oktober 2001 (GVBl. S. 265) sind zur Wahrnehmung der Aufgaben der Schiedsstelle zwei Schiedspersonen zu wählen.
Die Schiedspersonen werden für den Zeitraum von 5 Jahren in ihr Amt gewählt.
Die Amtszeit der bestehenden Schiedsstelle endete auf Grund der Niederlegung des Amtes im Dezember 2021.
Die Amtszeit der neu zu besetzenden Schiedsstellen beginnt mit der Annahme der Wahl zur Schiedsperson.
Hierzu können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Schleiz und den dazugehörigen Ortsteilen bis zum 15.02.2022 bei der Stadtverwaltung Schleiz, Ordnungsamt, Bahnhofstraße 1 in 07907 Schleiz melden.
Die Schiedsstelle ist für sogenannte kleine Strafsachen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche (z.B. Nachbar- und Mieterrechtsstreitigkeiten) und über nicht vermögensrechtlichem Anspruch wegen Verletzung der persönlichen Ehre (z. B. Ansprüche auf Entschuldigung wegen einer Beleidigung, auf Widerruf unwahrer Erklärungen oder auf Unterlassung zukünftiger Handlungen) zuständig.
Für eine Klage vor Gericht ist mitunter diese Bestätigung über den versuchten Sühneversuch erforderlich. Strafsachen, die bereits vor Gericht anhängig waren oder sind, dürfen von der Schiedsstelle nicht mehr verhandelt werden.
Schleiz, den 11.01.2022
Bias
Bürgermeister