Wichtig:
Nach Ablauf folgender Fortführungsfristen:
1. für Geburtenregister der letzten 110 Jahre;
2. für Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister der letzten 80 Jahre;
3. für Sterberegister der letzten 30 Jahre
endet für die Standesämter die Pflicht zur Aufbewahrung beim Standesamt. Für die Anforderung zeitlich weiter zurückliegender Urkunden wenden Sie sich bitte an das Stadtarchiv Schleiz, Pfortengasse 3 07907 Schleiz oder archiv@schleiz.de.
Option 1 Anforderung von Personenstandsurkunden über ThAVEL (Registrierung erforderlich):
Anforderung Geburtsurkunde: |
|
Anforderung Eheurkunde: |
|
Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde: |
|
Anforderung Sterbeurkunde: |
Option 2 Bestellung per E-Mail an das Standesamt Schleiz:
Sie haben die Möglichkeit, über die E-Mail Adresse standesamt@schleiz.de Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden zu bestellen. Die Urkunden werden per Post zugesandt, auch ins Ausland. Diese können auch durch persönliche Vorsprache mit Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses während der Öffnungszeiten beantragt werden. Urkundenanforderungen die schriftlich, per Fax oder per E-Mail eingehen, benötigen als Anhang eine Kopie des Personalausweises des Antragstellers.
Bestellung Personenstandsurkunden [PDF, 507 kB]
---
Hinweis
Wir möchten Sie darauf hinweisen, die Urkundenanforderung des Standesamtes Schleiz nur über die oben angegebene E-Mail Adresse abzuwickeln. Es existieren weitere Internetseiten, bei denen es sich um kein Serviceangebot unsererseits handelt! Für das Weiterleiten der Bestellungen per E-Mail oder Fax wird ein zusätzliches Entgelt fällig, das von den Vermittlern auf die Gebühren für die jeweiligen Urkunden aufgeschlagen wird.
Hinweis gemäß Datenschutzverordnung
Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft erforderlich ist. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist das Standesamt der Stadt Schleiz, Bahnhofstraße 1, 07907 Schleiz. Sie erteilt nähere Auskunft zur Verarbeitung ihrer Daten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus dem Personenstands-gesetz, der Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden internationalen Regelungen sowie aus § 13 Abs. 2 Thüringer Kirchensteuergesetz und Artikel 6 der Datenschutz-Grundverordnung.
Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist. Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des Personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten. Kopien der Kirchenaustrittsbescheinigungen werden durch das zuständige Standesamt jeweils zwei Jahre aufbewahrt und anschließend vernichtet (§ 3 Satz 3 Thüringer Verordnung zur Regelung des Verfahrens beim Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, GVBI. 2009, S. 58). Den Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung Schleiz (Dirk Treiter) erreichen Sie unter der Telefonnummer 03663/4804-137. Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.