Die Stadt Schleiz als Kreisstadt ist mit ihren ca. 9.000 Einwohnern ein bedeutendes Mittelzentrum im Saale-Orla-Kreis. Schleiz liegt im thüringischen Teil des Vogtlandes unweit der Landesgrenzen zu Sachsen und Bayern. Die Stadt wird in Ost-West-Richtung von der Wisenta, einem Nebenfluss der Saale, durchflossen. Die Ausläufer des südostthüringischen Schiefergebirges gestalten eine hügelige zum Saaletal hinabfallende Hochebene. Im Schnittpunkt zwischen den Tourismusregionen Thüringer Wald/Thüringer Schiefergebirge und Vogtland gelegen, ist die Stadt Schleiz über die Bundesautobahn 9 (zwischen Nürnberg und Berlin) verkehrsgünstig zu erreichen. Dadurch besteht eine sehr gute verkehrstechnische Anbindung an Gera, Jena, Erfurt, Leipzig, Plauen und Hof.
Die Nähe zum Bleichlochstausee, welcher gemeinsam mit dem Hohenwartestausee die Naturparkregion Thüringer Meer bildet, macht Schleiz zu einem attraktiven Tourismusziel. Die Stadt Schleiz ist Sitz wichtiger Behörden wie beispielsweise z. B. Landratsamt des Saale-Orla-Kreises, Polizeiinspektion Saale Orla, Agentur für Arbeit und Sitz der Kreissparkasse Saale-Orla. In Schleiz gibt es mehrere Kindertagesstätten und Schulen (Grundschule, Regelschule, Gymnasium). Es gibt eine vielfältige Vereinslandschaft und zahlreiche Sport- und Freizeitmöglichkeiten in Schleiz (z. B. Freibad, Rad- und Wanderwege, Pumptrack etc.).
Da die Stadt Schleiz zurzeit fast keine eigenen Grundstücke für die Wohnbebauung besitzt, wird derzeit das Baugebiet „Oschitzer Straße“ durch die Stadtverwaltung erschlossen. Das Baugebiet unterteilt sich in zwei Bauabschnitte. Im Zuge der Erschließung des 1. BA wird mittels eines formlosen Interessenbekundungsverfahren ein Dienstleister gesucht, welcher die Vermarktung des ersten Bauabschnitts im Baugebiet „Oschitzer Straße“ übernimmt. Für die Vermarktung wird eine noch zu erstellende und durch den Stadtrat zu beschließende Vergaberichtlinie für das Baugebiet verbindlich sein.
Grundstücksbezogene Eckdaten / Baurecht
Grundlage für die Vermarktung der Baugrundstücke ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oschitzer Straße“, 3. Änderung. Die Stadt Schleiz ist Eigentümerin aller Grundstücke im 1. Bauabschnitt. Im 1. Bauabschnitt sollen ca. 40 Parzellen mit einer Größe von ca. 570 m² bis 1090 m² vermarktet werden. Die vermarktbare Gesamtfläche beträgt ca. 28.000 m². Eine Aussage zum Kaufpreis ist aufgrund der volatilen Erschließungskosten derzeit noch nicht möglich. Der Preiskorridor kann bei den u. g. Ansprechpartner erfragt werden. Baubeginn der Erschließung ist voraussichtlich März 2023. Für die Bauzeit ist ca. 1-1,5 Jahre vorgesehen.
Die Baugrundstücke befinden sich einer Ortsrandlage zur Kernstadt Schleiz und bieten einen fantastischen Blick auf die Wisentaaue und die Bergkirche. Die Westausrichtung des Baugebietes garantiert den Genuss von tollen Sonnenuntergängen auf der Terrasse oder dem Balkon. Die Lage an einer Nebenstraße gewährleistet eine ruhige Umgebung. Durch die Nähe zur Anschlussstelle Schleiz ist optimale Anschluss an die Nord-Süd-Achse A9 möglich.
Inhalt der Interessenbekundung und Abgabefrist
Diese Veröffentlichung stellt eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um kein Vergabeverfahren nach VOL oder VgV handelt. Bei diesem Interessenbekundungsverfahren handelt es sich um eine Markterkundung nach wettbewerblichen Grundsätzen und damit um eine besondere Form der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
Die Interessenbekundung ist schriftlich bis zum 29.08.2022 12 Uhr in der Stadtverwaltung Schleiz, Bahnhofstraße 1, 07907 Schleiz im verschlossenen Umschlag (Stichwort Interessenbekundung Baugebiet) mit folgenden Unterlagen und Angaben einzureichen:
Auswahlverfahren
Die Stadtverwaltung Schleiz überprüft die eingereichten Bewerbungsunterlagen auf Plausibilität und Vollständigkeit. Bei fehlenden oder nicht vollständigen Bewerbungsunterlagen erfolgt eine Nachfassung. Die Stadtverwaltung Schleiz erfasst die Angebote nach einer Bewertungs- und Auswahlmatrix. Die Bewerber können in einem Gespräch mit der Stadtverwaltung ihre Bewerbung vorstellen. Die abschließende Auswahl obliegt dem Stadtrat.
Die Stadt Schleiz behält sich vor, bei fehlender Eignung der eingegangenen Interessenbekundungen das Verfahren jederzeit abzubrechen. Eine Erstattung von Kosten, die den Teilnehmern des Verfahrens durch die Bearbeitung der Interessenbekundung entstehen, erfolgt nicht. Es handelt sich bei der Interessenbekundung auch nicht um eine Auftragsvergabe.
Ansprechpartner/Weitere Auskünfte:
Stadtverwaltung Schleiz
Amt für Wirtschaft/Stadtmarketing
Mirko Ellrich/Melanie Topel
Bahnhofstraße 1
07907 Schleiz
ellrich@schleiz.de/topel@schleiz.de
03663-4804-146/-145
Anlagen:
Bebauungsplan Oschitzer Straße (3. Änderung), Entwurfsplanung mit Parzellierung (auf Anfrage)
Eintrag vom: 01.11.2023
Schleiz, Neumarkt
01.12.2023 - 03.12.2023
Schleiz, Wisentahalle
01.12.2023 19:30
Schleiz, Begegnungsstätte im Atriumhaus
01.12.2023 14:00
Schleiz, Wisentahalle
02.12.2023 19:30
Schleiz, Wisentahalle
03.12.2023 17:00
Schleiz, Club der Begegnungsstätte im Atriumhaus
04.12.2023 14:00