Das Amt für Wirtschaft/Stadtmarketing möchte die Vereine in Schleiz und in den Ortsteilen an die Frist zur Abgabe der Anträge auf Vereinsförderung für das Jahr 2025 bis zum 15. Februar erinnern. Auch in diesem Jahr sollen wieder die Kinder- und Jugendarbeit der Vereine, Grundstücks- und Immobilienverwaltung, kleine Projekte und Veranstaltungen, sowie investive Bauvorhaben von Vereinen bezuschusst werden. Das Formular ist im Amt für Wirtschaft/Stadtmarketing erhältlich und steht online auf www.schleiz.de (Formulare/Vereinsförderung und Sonstiges) zur Verfügung. Weitere Fragen beantwortet Frau Reinhold (03663-4804142 o. reinhold@schleiz.de) gern. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach Inkrafttreten eines beschlossenen Haushaltes Ende des 1. Quartals und steht unter dem Vorbehalt des Haushaltsbeschlusses durch den Stadtrat. Auf die Einhaltung der Antragsfrist ist dennoch achten.
Eintrag vom: 07.02.2025
Eintrag vom: 24.01.2025
Eintrag vom: 15.01.2025
Eintrag vom: 15.01.2025
Eintrag vom: 21.11.2024
Eintrag vom: 17.09.2024