Anmeldung zur Förderung investiver Maßnahmen des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanung für das Haushaltsjahr 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch in diesem Jahr besteht die Möglichkeit, Fördermittel für Maßnahmen im Bereich Sportstätten, Badeanstalten und Sportstättenentwicklungsplanung zu beantragen. Dazu möchten wir Ihnen im Folgenden einige Hinweise zum Anmeldeverfahren geben. Grundlage für die Beantragung ist die Förderrichtlinie vom 8. Januar 2020 (Thüringer Staatsanzeiger 3/2020, S. 152 ff).
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Anmeldeverfahren:
- Das Anmeldeformular ist im Zentralen Thüringer Formularservice hinterlegt und abrufbar unter: https://buerger.thueringen.de/ (Formulare – Sportstättenbau)
- Der Abgabetermin im Landratsamt, Büro des Landrates ist der 31. Juni 2022.
- Dieser Termin muss unbedingt eingehalten werden, damit eine termingerechte Abgabe zum 1. August 2022 beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport erfolgen kann.
- Bitte achten Sie auf Vollständigkeit der Angaben auf dem Anmeldeformular. Entsprechend der Richtlinie kann der Fördersatz bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (Regelfördersatz) betragen.
- Die Kommune bestätigt mit ihrer Unterschrift die Einordnung der in dem Kostenplan fixierten Eigenanteile an der Gesamtfinanzierung entsprechend ihres Haushaltsplanes (oder Entwurf) für das Jahr 2023.
- Ist der Antragsteller ein Sportverein, muss die Kommune zum Vorhaben Stellung beziehen. Über den Anmeldebogen bzw. zugehörige Zusatzblätter hinaus beigelegte Unterlagen sind nicht notwendig und werden zurückgesandt. Erst im Zuge der Aufforderung zur Antragstellung werden die unter Pkt. 7.2.1 der Richtlinie aufgeführten Unterlagen benötigt.
- Die Anmeldebogen werden vom Büro des Landrates an die Rechtaufsichtsbehörde weitergeleitet. Mit der kommunalaufsichtlichen Stellungnahme bei Gebietskörperschaften wird dokumentiert, dass die Kommune von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit her in der Lage ist, sowohl die investiven Kosten, als auch die Folgekosten zu tragen.
- Die fachliche Stellungnahme sowie die Zuordnung der Vorhaben in die Prioritätsstufe nach dem Prioritäteneinstufungskatalog und Liste der Reihenfolge werden vom Büro des Landrates in Absprache mit dem Kreissportbund vorgenommen.
gez. Käßner
Büro des Landrates