In den Ortsteilen der Stadt Schleiz finden die Bürgerversammlungen i.V.m. den Ortsteilratswahlen wie folgt statt:
Ortsteil |
Datum/Uhrzeit |
Versammlungsraum |
Zahl der zu wählenden Ortsteilratsmitglieder |
Wahlzeit |
Langenbuch
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19.08.2024 19.00 Uhr |
Bürgerhaus Langen- buch
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4 |
19.00 Uhr-20.00 Uhr |
Oberböhmsdorf
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26.08.2024 19.00 Uhr |
Saal der Oberböhms- dorfer Agrar-GmbH
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4 |
19.00 Uhr-20.00 Uhr |
Dröswein
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27.08.2024 19.00 Uhr |
Alte Feuerwehr
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4 |
19.00 Uhr-20.00 Uhr |
Möschlitz
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03.09.2024 19.00 Uhr |
Bürgerhaus Möschlitz |
4 |
19.00 Uhr-20.00 Uhr |
Gräfenwarth
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05.09.2024 19.00 Uhr |
Gasthof „Zur Post“
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4 |
19.00 Uhr-20.00 Uhr |
Burgk (Achtung neuer Termin) |
17.10.2024 19.00 Uhr |
Schlossterrasse |
4 |
19.00 Uhr-20.00 Uhr |
Crispendorf (Achtung neuer Termin) |
23.09.2024 19.00 Uhr |
Bürgerhaus „Zum wilden Mann“ |
4 |
19.00 Uhr-20.00 Uhr |
Wüstendittersdorf
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15.10.2024 19.00 Uhr |
Waldhorn |
4 |
19.00 Uhr-20.00 Uhr |
Lössau
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16.10.2024 19.00 Uhr |
Gasthaus „Zur Eiche“ |
4 |
19.00 Uhr- 20.00 Uhr |
Jeder Wahlberechtigte erhält schriftlich eine Einladung zur Bürgerversammlung mit der Wahlberechtigung der Ortsteilratswahlen (mindestens 4 Wochen vor der Bürgerversammlung).
Wahlvorschläge sind bis zum 14. Tag vor der Wahl schriftlich an den Bürgermeister der Stadt Schleiz zu richten (siehe Anlage). Vorschlagsberechtigt ist jeder Bürger des Ortsteiles. Es können nur solche Personen zur Wahl vorgeschlagen werden, die Bürger des Ortsteiles sind. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift der Person des Vorschlagenden als auch des Vorgeschlagenen einschließlich dessen Zustimmung enthalten und von beiden eigenhändig unterschrieben sein. Über die Zulassung des Wahlvorschlages entscheidet der Bürgermeister. Ist die Zahl der zugelassenen Wahlvorschläge nicht mindestens so hoch wie die Zahl der zu wählenden Ortsteilratsmitglieder, so findet die Wahl nicht statt und wird neu angesetzt.
Die Bürgerversammlung wird durch den Bürgermeister als Wahlleiter geleitet und von Stadtbediensteten unterstützt. An der Wahl des Ortsteilrates dürfen nur Wahlberechtigte des jeweiligen Ortsteiles teilnehmen. Für die Wahl der Mitglieder des Ortsteilrates werden keine Wahlscheine ausgegeben, es ist daher auch keine Briefwahl möglich. Die Wahl ist geheim. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind. Er kann jedoch jedem Bewerber nur eine Stimme geben. Sind bei einer Ortsteilratswahl nicht mindestens zweimal so viel Bewerber zugelassen worden, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind, kann jeder Wahlberechtigte weitere wählbare Personen des Ortsteiles auf dem Stimmzettel eintragen. Von diesen Personen soll jedoch eine schriftliche Zustimmungserklärung für die Annahme der Wahl vorliegen oder soll persönlich bei der Bürgerversammlung anwesend sein.
Gewählt sind die Bewerber bzw. Personen mit den meisten gültigen Stimmen. Stimmengleichheit beim letzten Sitz im Ortsteilrat erfordert eine Losentscheidung, die vom Wahlleiter durchzuführen ist.
Hinsichtlich der Ungültigkeit von Stimmen und Stimmzetteln gilt § 19 Abs. 4 und 5 ThürKWG entsprechend.
Das Ergebnis der Wahl wird in der Bürgerversammlung vom Wahlleiter bekannt gegeben.
Schleiz, den 05.07.2024
Bias, Bürgermeister
Formular zur Einreichung von Wahlvorschlägen Ortsteilratswahlen
Eintrag vom: 06.12.2024
Eintrag vom: 03.12.2024
Eintrag vom: 28.11.2024
Eintrag vom: 21.11.2024
Eintrag vom: 17.09.2024